von Laurent Christen und Luana Schena
Seit Jahrzehnten betreiben die Bürgerlichen stumpfe Hetze gegen «Sozialschmarotzer». Dabei werden IV- Renten- und Sozialhilfebezüger*innen unter Generalverdacht gestellt. Damit wollen die Bürgerlichen nur vom Totalversagen «ihrer» Wirtschaft ablenken. Diese schafft es nicht, alle Menschen mit einzubeziehen – insbesondere an der Inklusion von arbeitswilligen Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten scheitert sie kläglich. Nun gipfelt die Hetze in der Abschaffung der Privatsphäre aller Bezüger*innen von Sozialleistungen.
Jeder kennt die berüchtigten Betrugsfälle: Menschen, die die Sozialversicherungen (IV oder Sozialhilfe) um hunderttausende Franken betrogen. Diese Fälle werden schliesslich von den Medien genüsslich ausgeschlachtet. Gleichzeitig ertönt jeweils ein Chor rechter Politiker*innen, die voll Empörung härteres Durchgreifen und striktere Kontrollen fordern. In dem Getöse geht die Realität total unter: Dass nämlich fast alle Bezüger*innen vollkommen zurecht Leistungen beziehen. Und dass die Kontrollen bereits jetzt sehr streng sind. Luana Schena, Präsidentin der JUSO Sarganserland-Werdenberg und Mitglied des Schweizerischen Blindenverbandes SBV, meint dazu:
«Natürlich nerve ich mich auch über Betrüger. Zum einen, weil ein solches Verhalten offensichtlich nicht okay ist und zum anderen, weil es genau solche Fälle sind, unter denen der ehrliche Rest leidet. Eine gründliche Kontrolle von Gesuchen ist nötig. Es ist aber nicht so, dass es diese nicht bereits gäbe. Die Sozialversicherungen werfen einem kein Geld nach. Zum Beispiel die Beantragung von Assistenzbeiträgen erfordert so viel Papierkrieg, dass manche Leute, die diese Beiträge zugute hätten, davon gar nicht Gebrauch machen.»
Nach dieser Aussage sollten wir uns vielleicht eher die Frage stellen, ob die Hürden nicht bereits zu hoch sind, wenn selbst eindeutig Bezugsberechtigte Personen davor zurückschrecken. Stattdessen sollen diejenigen, die ihr Recht wahrnehmen, nun auch noch ohne richterlichen Beschluss überwacht werden dürfen. Von privaten Schnüffler*innen. Im Auftrag von Versicherungen – die natürlich ein starkes finanzielles Interesse daran haben, so vielen Menschen wie möglich die Leistungen zu verweigern. Und das alles mit Methoden, die selbst die Polizei bei der Observation Verdächtiger nicht einsetzen darf. Dazu Luana Schena:
«Dieses Gesetz ist absolut unverhältnismässig. Es sollen Menschenrechte eingeschränkt werden und das Stigma von IV-Bezügern verstärkt werden, nur um möglicherweise ein paar Betrugsfälle aufzudecken – das ist doch verrückt!»
Man stelle sich nur mal diesen Druck vor: Menschen, die darum kämpfen müssen, in ihrem Alltag so gut wie möglich zurechtzukommen, müssen nun plötzlich aufpassen, dass sie nicht den Eindruck erwecken, allzu gut zurechtzukommen. Müssen darauf achten sich nicht zu sicher in ihrer Umwelt zu bewegen, damit sie nicht möglichen Stalker*innen von Gnaden der Versicherung Anlass zum Verdacht auf Betrug geben. Was für ein Schlag ins Gesicht, bei jedem Fortschritt, den man macht, Angst haben zu müssen, dadurch auf einmal existenzielle Nachteile zu haben! Was für eine Unmenschlichkeit!
Warum diese Unmenschlichkeit? Warum diese, wie Luana Schena sagt, Stigmatisierung von IV-Bezüger*innen? Um das zu beantworten, muss man sich ein breiteres Bild von der Sozial- und Wirtschaftspolitik der Bürgerlichen machen. Auf wirtschaftlicher Ebene lehnen diese ja jeden staatlichen Eingriff zugunsten der Arbeitenden kategorisch ab. Der Markt soll alles regeln: Löhne, Anstellungsverhältnisse – und eben auch die Inklusion von Arbeitenden mit chronischen Krankheiten und Behinderungen. Dumm nur, dass der Markt da nichts regelt. Der Markt gehorcht seiner eigenen grausamen Logik und sortiert jene Menschen gnadenlos aus, die nicht ins Schema passen. So kommt es, dass selbst hochqualifizierte Menschen mit chronischen Krankheiten und/oder Behinderungen oft Mühe haben, eine Arbeitsstelle zu finden. Diese Menschen sind dann noch stärker auf die Unterstützung der Sozialversicherungen angewiesen, weil die Wirtschaft bei ihrer Integration versagt hat. Im Weltbild der Bürgerlichen kann die Wirtschaft aber gar nicht versagen. Deshalb muss die Schuld in ihren Augen bei anderen liegen: Bei den Leistungsbezüger*innen selbst. Nicht das Versagen des Systems sei das Problem, nein, das individuelle Versagen der Bezüger*innen! Diese werden aufs Übelste als faul oder gar betrügerisch stigmatisiert. Einzelfälle von tatsächlichem Missbrauch werden über alle Massen aufgebauscht und eine Phantom-Bedrohung durch «Arbeitsscheue» und «Sozialschmarotzer» wird herbeigeredet.
Ein Verschneider auf der Skipiste, ein traumatisches Erlebnis, eine plötzliche Erkrankung – wir alle können sehr schnell und ohne es vorauszuahnen auf die Sozialversicherungen angewiesen sein. Und vielen von uns wird das in ihrem Leben tatsächlich einmal widerfahren. Die Profiteur*innen der Sozialversicherungen, das sind wir! Deshalb müssen wir alle, die gesamte Klasse der Lohnabhängigen, dieser Sündenbockpolitik eine bedingungslose Abfuhr erteilen! Die JUSO Kanton Solothurn sagt deshalb am 25. November 2018 klar und deutlich Nein zum Sozialversicherungsgesetz!
20.01.2019