Die Sozial- und Gesundheitskommission des Kantonsrats folgt dem Regierungsrat und hat unseren Volksauftrag für eine bessere Finanzierung des Frauenhauses für nicht erheblich erklärt. Die JUSO Solothurn bedauert diesen Entscheid und kann ihn nicht nachvollziehen. Sie erhofft sich vom Kantonsrat einen positiven Entscheid entgegen der Haltung der SOGEKO und des Regierungsrats.
Begibt man sich auf die Seite des Frauenhauses Solothurn-Aargau und klickt auf die Rubrik ‚Finanzierung des Aufenthaltes‘, fällt sogleich der folgende Satz auf: „Das Frauenhaus Solothurn-Aargau kann den Betrieb nur mit Spendengeldern und/oder Gönnerbeiträgen aufrecht halten“. Dies veranschaulicht die dringende Notwendigkeit einer kostendeckenden und sicheren Finanzierung des Frauenhauses Solothurn-Aargau. Der Regierungsrat gibt selber in seiner Antwort auf unseren Auftrag zu, dass „die Finanzierung des Frauenhauses angebotstypischen Schwankungen unterworfen ist.“ Eine sensible Institution wie das Frauenhaus sollte aber eine solide und nachhaltige Finanzierungsstruktur aufweisen. Laura Ivanova, Vorstandmitglied der JUSO Solothurn äussert sich wie folgt dazu: „Dass eine Institution wie das Frauenhaus nur bestehen kann, wenn es eine ausreichende Anzahl an Opfern und genügend private Spendengelder gibt, ist aus unserer Sicht unmoralisch und nicht hinnehmbar.“
Ein weiterer Grund, dass die Situation des Frauenhauses nicht so unproblematisch ist, wie vom Regierungsrat beschrieben, ist seine eigene Erläuterung, dass die Auslastung im Frauenhaus Solothurn-Aargau sehr hoch sei. Das ist kein Qualitätsmerkmal, sondern eine Herausforderung und ein Zeichen, dass das Frauenhaus mehr Ressourcen benötigt.
Deshalb wäre der Sockelbeitrag eine angemessene Lösung, das sieht auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren*innen so, wie der Regierungsrat in seiner Antwort korrekterweise erkennt. „Es ist unverständlich, weshalb der Regierungsrat trotz unseren berechtigten und korrekten Argumenten auf jegliches Handeln verzichtet und die Situation schönredet,“ erklärt Tosca Martinez, die Erstunterzeichnerin des Volksauftrages.
Die Kosten des Frauenhauses werden seit 2019 auf Antrag des Regierungsrates reduziert, sodass sie auf vielen Ebenen schon am Limit sind. Im aktuellen System der Finanzierung des Frauenhauses Aargau-Solothurn liegt das finanzielle Risiko weiterhin bei der Stiftung Frauenhaus Aargau-Solothurn. Es wird deutlich, dass nicht nur die Einführung eines Sockelbeitrages dringend notwendig ist, sondern auch regelmässige und gesicherte öffentliche Beiträge des Kantons vonnöten sind, um die Kosten für das Schutzangebot angemessen zu decken. Kosteneinsparungen auf dem Rücken von gewaltbetroffenen Frauen vorzunehmen ist aus unserer Sicht inakzeptabel. Wir fordern den Kanton auf, die Missstände zu beheben und den Gewaltbetroffen den ihnen zustehenden Schutz zu gewährleisten. Wirksamer Gewaltschutz schützt das Menschenrecht auf gewaltfreies Leben. Für die Zukunft des Gewaltschutzes bedeutet das, dass Schutzeinrichtungen wie Frauenhäuser politisch nicht in Frage gestellt werden dürfen. Schutz vor Gewalt darf nicht an unzureichend finanziellen Ressourcen scheitern. Es gilt: Frauenhäuser aufbauen, fördern und unterstützen!